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Stand 23.04.2021, 15 Uhr

Am heutigen Tage sind die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Für die Regelungen zur so genannten Hochinzidenz gelten damit nun bundesweit einheitliche Regelungen.

Ab sofort werden für die Ermittlung der maßgeblichen 7-Tage-Inzidenz nicht mehr die Zahlen des Niedersächsischen Landesamtes für Gesundheit (NLGA) zugrunde gelegt, sondern bundeseinheitlich die Zahlen des Robert-Koch-Institutes. Damit wird also ab sofort eine andere Datengrundlage als bisher verwendet.

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Für den Landkreis Uelzen ergibt sich daraus aktuell Folgendes: Im maßgeblichen 3-Tages-Abschnitt (das heißt im Zeitraum vom 20. bis einschließlich 22. April 2021) lag die 7-Tage-Inzidenz nach Angaben des RKI im Landkreis Uelzen nicht durchgängig über 100. Deshalb ist der Landkreis seit heute nach neuem Bundesrecht nicht mehr Hochinzidenzkommune.

Der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen Lüchow-Dannenberg hat wegen der Änderung auch der landesrechtlichen Vorschriften die bisher gültige Allgemeinverfügung aufgehoben. Damit werden die mit der Allgemeinverfügung vom 11. April 2021 getroffenen Verschärfungen hinfällig.

Dieses bedeutet unter anderem:

  • Einkaufen im Wege des so genannten „Click and meet“ ist ab morgen (Samstag, 24. April 2021) wieder möglich.
  • Es gilt keine Ausgangssperre.

Es ist zudem davon auszugehen (vorbehaltlich sehr unwahrscheinlicher, aber auch nicht ganz auszuschließender abweichender landesrechtlicher Regelungen – für heute 19 Uhr ist eine Landesverordnung angekündigt), dass ab dem kommenden Montag, 26. April 2021, der Betrieb an Kindergärten und an allen (auch den weiterführenden) Schulen grundsätzlich im Szenario B (so genanntes Wechselmodell) stattfindet.

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