Corona
Das Niedersächsische Sozialministerium hat mit Datum vom 2. April 2020 eine Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen.
Das Ministerium hat im Rahmen der Verordnung Regelungen konkretisiert und ergänzt. So sind zum Beispiel sämtliche Einrichtungen aufgeführt, die für Publikumsverkehr und Besuche zu schließen sind. Auch entsprechende Vorgaben für Zusammenkünfte und Verhaltensweisen sind in der Verordnung präzisiert.
Die Verordnung regelt verschiedenste Lebensbereiche wie die Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs.
Diese Versorgung ist ab Samstag, 4. April 2020, zum Beispiel auch wieder in Bau- und Gartenmärkten und Blumenläden zulässig ebenso wie im Rahmen des landwirtschaftlichen Direktverkaufs.