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Rat der Hansestadt hat entschieden

Die unbefestigte Fläche am Herzogenplatz in Uelzen fließt mit in den Ideenwettbewerb ein. Foto: Hansestadt Uelzen

Die städtebauliche Entwicklung für drei Flächen in der Uelzener Innenstadt werden durch einen Ideenwettbewerb vorangetrieben. Dies hat der Rat der Hansestadt in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Konkret geht es um die Grünfläche am Herzogenplatz, das Kreishausgelände sowie den Hammersteinplatz mit der angrenzenden Ratswiese, die neu gestaltet werden sollen.

"Wir haben hier markante Punkte, die viel Potential für die weitere positive Entwicklung unserer Innenstadt bieten", sagt Bürgermeister Jürgen Markwardt, der die Initiative für das Projekt ergriffen hat.

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Der Wettbewerb, an dem auch die Öffentlichkeit von Beginn an beteiligt wird, soll in zwei Stufen ablaufen: In der ersten Phase wird der Ideenwettbewerb ausgeschrieben. In einem zweiten Schritt ist ein Wettbewerb für Investoren vorgesehen, die die ausgewählten Konzepte verpflichtend umsetzen. Das zweistufige Verfahren kostet rund 250.000 Euro.

Planungsbüros sollen ihre Vorschläge unter Betrachtung der gesamten Innenstadt erarbeiten. Ziel ist, dass die ausgewählten Grundstücke mit neuen Gestaltungen dazu beitragen, das Stadtbild aufzuwerten, die Aufenthaltsqualität zu steigern und auch das Wohnen in der Stadt zu fördern. Das Thema Parken auf den Hammersteinplatz wird berücksichtigt. Auf den drei Flächen wären Bebauungen, Teilbebauungen als auch andere Nutzungen wie Freizeit- und Grünanlagen oder deren Kombination denkbar. Die Ideen sollen ökologische Kriterien und klimafreundliches Bauen aufgreifen.

"Um eine Vielfalt von Einfällen und Plänen nicht einzuschränken, machen wir keine Vorgaben dazu, was entstehen soll", so das Stadtoberhaupt.

Der Wettbewerb wird nun zunächst vorbereitet. Die politischen Gremien der Hansestadt beraten und beschließen jeden weiteren Schritt im gesamten Verfahren – die Auslobung des Wettbewerbs, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Zusammensetzung einer Auswahl-Jury. Der Rat entscheidet letztlich über die Preisträger und darüber, ob eine Idee in einen Bebauungsplan einfließt und tatsächlich realisiert werden soll.

Der Landkreis Uelzen als Eigentümer des Kreishausgeländes wird eng in den Prozess einbezogen.

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