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Gewerkschaft NGG fordert mehr Kontrollen im Kreis Uelzen

Wenn der Chef den Mindestlohn prellt.

Im Landkreis Uelzen gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus. Die NGG Lüneburg verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Hannover. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 69 Ermitlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die "Spitze des Eisbergs". Die Dunkelziffer liege deutlich höher.

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"Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben", kritisiert Regionalchef Steffen Lübbert. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn. Besonders betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe: Dort bekamen damals 38 Prozent der Mitarbeiter einen Lohn, der unterhalb des gesetzlichen Minimums lag, so eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.

Gewerkschafter Lübbert beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll.

Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. "2017 wurden im gesamten Bereich des Hannoveraner Zolls 238 Betriebe der Branche geprüft. Allein im Landkreis Uelzen gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 176 Hotels, Gaststätten und Restaurants", so Lübbert weiter.

Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Lüneburg auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt Hannover im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1.355 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung.

Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 142.000 Euro.

"Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um Beschäftigte vor Lohnbetrug zu schützen", fordert Lübbert. Dafür müsse die Finanzkontrolle personell kräftig aufgestockt werden. Kein Verständnis hat der Gewerkschafter für die Klagen der Arbeitgeber, die Dokumentationspflichten brächten zu viel Bürokratie. "Das genaue Aufschreiben der Arbeitszeit sorgt nicht zuletzt dafür, dass diese auch korrekt abgerechnet wird. Und nur so können diejenigen belangt werden, die sich nicht an die per Gesetz festgelegte Lohn-Untergrenze halten."

Das Mindestlohngesetz ist kein Papiertiger. Es sichere in der Region Tausenden Beschäftigten ein Existenzminimum.

Anfang kommenden Jahres steht die nächste Erhöhung des Mindestlohns an. Die NGG – zugleich Mitglied der Mindestlohnkommission – plädiert für ein deutliches Plus: "Aus 8,84 Euro muss rasch etwas Zweistelliges werden", so Lübbert. Tariflich sind für Servicekräfte bereits heute 10,21 Euro mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband vereinbart. Ziel der NGG sei es, dass grundsätzlich alle Beschäftigten im Gastgewerbe dieses zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband vereinbarte Gehalt bekommen sollen. So wären auch Restaurants und Hotels, die nicht zum DEHOGA gehören, gezwungen, den ordentlichen Tariflohn zu bezahlen. Das würde für Tausende Beschäftigte in Niedersachsen eine deutliche Verbesserung bedeuten.

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