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Corona

Dr. Florian Ebeling, Erster Stadtrat und Kämmerer der Hansestadt Uelzen. Foto: Hansestadt Uelzen

Die Hansestadt Uelzen kommt Unternehmen und Grundbesitzern entgegen, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten.

Die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer A und B werden auf Antrag für zunächst drei Monate zinslos gestundet. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres verzichtet.

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"Wir versuchen als Kommune hiermit zu helfen und dazu beizutragen, finanziell Betroffene zu entlasten", sagt Dr. Florian Ebeling, Erster Stadtrat und Kämmerer der Hansestadt Uelzen.

► Ein Antrag auf Stundung kann ab sofort bei der Stadtverwaltung Uelzen gestellt werden.

Gestundet werden die zum nächsten Steuertermin am 15. Mai fälligen Zahlungen, wenn Steuerpflichtige dies glaubhaft mit ihrer aktuellen Situation begründen.

Den Antrag nimmt das Rathaus per Post oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen und wird diesen schnellstmöglich bearbeiten.

Anfragen werden montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0581 800-0 beantwortet.

Für die von der Corona-Pandemie und deren Einschränkungen gebeutelte Wirtschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu beantragen. So besteht die Möglichkeit, einen Herabsetzungsantrag zur Gewerbesteuer beim Finanzamt zu stellen.

Weitere Informationen zu verschiedenen Förderprogrammen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bietet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Uelzen unter www.wirtschaft-uelzen.de, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0581 800-4992.

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