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Nur zusammen können wir es schaffen

Bild: Stadt Uelzen; Dr. Merlin Franke (Bienenbüttel, h.v.l.), Thomas Fisahn für Bevensen-Ebstorf, Thomas Schulz (Suderburg), Herbert Rätzmann (Rosche), Jürgen Markwardt (Uelzen) und Harald Benecke (Aue, v.r.) unterzeichneten im Beisein von Landrat Dr. Heiko Blume die Erklärung.

Per Selbstverpflichtungserklärung haben sich die Samt- und Einheitsgemeinden dem Landkreis Uelzen gegenüber  verpflichtet, die "erforderliche Anzahl Asylbewerber aufzunehmen und insoweit entsprechenden Wohnraum anzubieten". Sofern der benötigte Wohnraum nicht zur Verfügung steht, müssen die Kommunen dem Landkreis geeignete Flächen oder Liegenschaften melden, die für den Bau beziehungsweise die Einrichtung als Gemeinschaftsunterkunft dienen können.

Um eine gerechte Verteilung der Asylbewerber auf die Samtgemeinden Aue, Bevensen-Ebstorf, Rosche, Suderburg, die Gemeinde Bienenbüttel und die Stadt Uelzen zu gewährleisten, sei eine Quotenregelung beziehungsweise ein Verteilungsschlüssel entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl Grundlage der Selbstverpflichtung, erklärte Aues Samtgemeindebürgermeister Harald Benecke unmittelbar vor der Unterzeichnung des Papiers im Uelzener Kreishaus. Konkret bedeute dies, dass vorübergehend auch Abweichungen von diesem Verteilschlüssel möglich seien – insbesondere bei der Schaffung beziehungsweise Einrichtung gegebenenfalls erforderlicher Gemeinschaftsunterkünfte.

Landrat Dr. Blume lobte die Kommunen für deren Bereitschaft zu einer Selbstverpflichtung: "Ich bin froh, dass Sie diese Selbstverpflichtung eingehen und dem Landkreis Uelzen ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen." Damit, so der Landrat weiter, sei nunmehr die auf politischer Ebene diskutierte "Heranziehungssatzung", in der die grundsätzliche Zuständigkeit für die Unterbringung von Asylbewerbern vom Landkreis auf die Gemeinden hätte übertragen werden können, bis auf weiteres obsolet.

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Die in der Selbstverpflichtungserklärung enthaltene Verpflichtung der Kommunen, potenzielle Wohnungen dem Landkreis nicht nur zu melden, sondern zu besichtigen und Vorverhandlungen hinsichtlich des Mietpreises zu führen, sei grundsätzlich positiv zu bewerten und stelle eine nicht unwesentliche Entlastung für den Landkreis dar. Diese Regelung sei sinnvoll, da die Kommunen einfach "näher am Geschehen seien als der Landkreis", so Blume abschließend.

Bestätigt wurde der Landrat unter anderem durch Uelzens Bürgermeister Jürgen Markwardt: "Der Landkreis hat im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bisher hervorragende Arbeit geleistet. Auf Dauer kann der Landkreis die Aufgabe alleine aber nicht bewältigen – ebenso wenig wie die Kommunen. Nur zusammen können wir es schaffen", so Markwardt.

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