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Landkreis Uelzen profitiert

Foto u. Text: NGG: Feiert Einjähriges: 8,50 Euro pro Stunde – das "Mindestlohn-Jahr 1" ist um. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Lüneburg zieht dazu eine positive Bilanz.
Der "8,50-Euro-Daumen" ist oben

Der "8,50-Euro-Daumen" ist oben: Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Landkreis Uelzen eine positive Bilanz.

"Zum ersten Mal haben alle Beschäftigten einen festen Lohnsockel unter den Füßen – von der Küchenhilfe bis zur Verkäuferin im Backshop: Wer arbeitet, muss dafür mindestens 8,50 Euro pro Stunde bekommen", sagt Silke Kettner.

Für die Geschäftsführerin der NGG Lüneburg ist der gesetzliche Mindestlohn der "Einstieg in den Lohn-Aufstieg für Menschen, die zuvor mit Niedrigstlöhnen abgespeist wurden".

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Vom "Schreckgespenst Mindestlohn", vor dem die Arbeitgeber auch im Landkreis Uelzen noch vor einem Jahr gewarnt hätten, sei nichts übrig geblieben: Der Mindestlohn sei weder "Konjunktur-Bremser" noch "gefährlicher Job-Killer". Die NGG legte dazu jetzt eine aktuelle "Mindestlohn-Analyse" vor, die das renommierte Pestel-Institut (Hannover) im Auftrag der Gewerkschaft gemacht hat.

Die Wissenschaftler werteten dabei die Beschäftigungssituation im Landkreis aus.

Die Arbeitslosigkeit hat dabei im "Mindestlohn-Jahr 2015" abgenommen: Im letzten Dezember waren 2.779 Menschen im Landkreis Uelzen ohne Beschäftigung – und damit 5,8 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor.

Auch die Beschäftigtenzahl hat sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn positiv entwickelt: Im Sommer des vergangenen Jahres gab es im Landkreis Uelzen 285 Menschen mehr, die einen Job hatten, als noch im Sommer des Vorjahres.

Dabei hat zudem der Staat vom Mindestlohn profitiert. Er musste weniger Menschen unterstützen und sparte bei den Hartz-IV-Ausgaben.

Denn die Zahl der Aufstocker ist zurückgegangen: "Im Juni vergangenen Jahres gab es im Landkreis Uelzen 83 Aufstocker weniger – ein Rückgang um 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Diese Menschen können nun von ihrer Arbeit leben. Sie sind nicht länger auf die ‚Stütze vom Staat‘ angewiesen", so Silke Kettner.

Diese Zahlen liefern für die Geschäftsführerin der Gewerkschaft NGG Lüneburg eine "klare Botschaft":

"Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde hat den Beschäftigten gut getan. Und er hat der Wirtschaft nicht geschadet."

Im Gegenteil: Das Lohn-Plus habe dem Landkreis Uelzen eine höhere Kaufkraft beschert, von der insbesondere auch die heimische Wirtschaft profitiert habe. "Denn Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, haben das zusätzlich verdiente Geld nahezu eins zu eins in den Konsum gegeben", so Kettner.

Um diesen Menschen die Chance zu geben, auch Geld für größere Anschaffungen auf die hohe Kante zu legen, müsse der Mindestlohn allerdings steigen: "Unser Ziel ist es, ihn möglichst rasch in einem ersten Schritt auf 10 Euro pro Stunde anzuheben", macht die Geschäftsführerin deutlich.

Die NGG habe einen ganz wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland vor einem Jahr überhaupt eingeführt worden sei. Jetzt werde die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ebenso hartnäckig daran arbeiten, ihn schrittweise "zu liften".

Für die NGG Lüneburg ist eine Erhöhung des Mindestlohns nur konsequent. Das zeige auch eine Renten-Berechnung des Bundesarbeitsministeriums:

Um eine Rente von mindestens 769 Euro pro Monat – also gerade einmal die Grundsicherung im Alter – zu bekommen, müsse ein Beschäftigter immerhin mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen. Und das 45 Jahre lang bei einer Vollzeitstelle.

"Ein Leben lang arbeiten und dann doch nur ‚Alters-Hartz-IV‘ bekommen – das kann und das darf es nicht sein. Der gesetzliche Mindestlohn steckt noch in den Kinderschuhen. Aber wir werden ihn groß bekommen", ist sich NGG-Geschäftsführerin Silke Kettner sicher.

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