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NGG will Rückkehrrecht in Vollzeit | Gesetz noch vor Sommer möglich

Immer mehr Halbtagsjobs: Rund 9.500 Beschäftigte im Landkreis Uelzen haben derzeit eine Teilzeit-Stelle. Das sind 17 Prozent mehr als noch vor vier Jahren, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum stieg die Zahl aller sozialversicherungspflichtigen Jobs im Kreis um neun Prozent. Vor dem Hintergrund der Debatte um prekäre Arbeit fordert die Gewerkschaft ein verbrieftes Rückkehrrecht auf Vollzeit.

"Die Zunahme der Teilzeit ist beunruhigend", sagt Steffen Lübbert von der NGG Lüneburg. 20- oder 30-Stunden-Jobs würden immer mehr zur Regel – und häufig zur Falle. "Gerade Frauen bleibt der Wunsch, nach einer Elternzeit individuell ihre Stunden zu erhöhen und in Vollzeit zurückzukehren, oft verwehrt", so der Gewerkschafter.

Dies erschwere nicht nur die Karriere, sondern sorge auch für niedrige Renten. Dieses Problem nehme immer größere Ausmaße an: So arbeiten laut BA aktuell 52 Prozent aller berufstätigen Frauen im Kreis Uelzen in Teilzeit.

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"Viele von ihnen wollen mehr arbeiten, worin auch ein riesiges Potential für den heimischen Arbeitsmarkt liegt", betont Lübbert. Diese Chance dürfe man in Zeiten des Fachkräftemangels nicht einfach verschenken.

Doch auch Männer, die für mehr Zeit mit der Familie die Arbeitszeit reduzieren und später wieder erhöhen wollten, bekämen dazu oft keine Chance. Auch ihnen bringe ein Rückkehrrecht auf Vollzeit spürbare Entlastung.

Entsprechende Gesetzespläne des Bundesarbeitsministeriums waren im Koalitionsausschuss zuletzt am Widerstand der Union gescheitert, obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Die NGG fordert die Regierungsparteien nun auf, mit ihrem Versprechen ernst zu machen und das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden. Tausende Berufstätige in der Region würden davon profitieren, so die NGG Lüneburg.

"Teilzeit-Beschäftigte stehen nicht nur mit geringerem Einkommen und schlechterer Absicherung bei Rente und Arbeitslosigkeit da", so Lübbert weiter.

"Sie haben auch bei der Karriere das Nachsehen." Dabei sollten gerade jungen Müttern und Vätern nach einer Auszeit dieselben Möglichkeiten offenstehen wie allen anderen Beschäftigten. Gleiches gelte für Menschen, die sich beruflich weiterbilden oder ehrenamtlich engagieren.

"Wer später in Vollzeit zurück will, muss darauf einen festen Anspruch haben." Die Wahl der Arbeitszeit solle eine individuelle Entscheidung sein. Mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sei dies wichtiger denn je. Lübbert: "Die Arbeitgeber sprechen gern von Flexibilität und meinen damit Mehrbelastung für die Beschäftigten. Aus Sicht der Arbeitnehmer heißt Flexibilität aber auch, je nach Lebensabschnitt entscheiden zu können, mehr oder weniger zu arbeiten."

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