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Pläne für ehemaliges Kaufhallen-Gebäude vorgestellt

Der Hansestadt Uelzen liegen erste aussagefähige Pläne für den Umbau und die Erweiterung der ehemaligen Kaufhalle in der Lüneburger Straße vor.

Wie berichtet, plant eine lokale Investorengruppe dort ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Die präsentierten Skizzen weisen eine Gewerbefläche über das gesamte Erdgeschoss mit rund 1.400 Quadratmetern aus. Die Wohnflächen erstrecken sich ab der ersten Etage über zwei Gebäudeblöcke, die an der Lüneburger Straße und an der Achterstraße gelegen sind und im Innenbereich einen begrünten Hof vorsehen. In jeweils vier Obergeschossen und den Dachgeschossen sind rund 40 Mietwohnungen auf 3.300 Quadratmetern geplant. Im Keller ist eine Tiefgarage mit 30 Stellplätzen vorgesehen, die von der Achterstraße aus genutzt werden kann.

"Diese Pläne sind Arbeitsentwürfe, mit denen wir wieder einen Schritt weiter kommen, um diesen Leerstand nach vielen Jahren endlich zu  beseitigen.", sagt Bürgermeister Jürgen Markwardt.

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Die Entwürfe für den Um- und Neubau auf dem ehemaligen Kaufhallen-Grundstück wurden dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt in seiner Sitzung vorgestellt.

Entwürfe Architekturbüro Hoops

Der Investor möchte mit dem Gebäudekonzept für den Hanse Hof eine Brücke zwischen der Architektur der Hansezeit und der Neuzeit schlagen. Dabei nimmt eine giebelständige Architektur mit der Struktur von roten Klinkern die historische Formensprache auf. Großzügige Fenster und Balkone sollen für eine moderne Wohnform sorgen.

Die vom Investor eingereichte Konzeption ist nun Grundlage für das weitere Vorgehen, auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ist das Vorhaben zu prüfen.

Die unmittelbaren Anlieger sollen ebenfalls zunächst über die ersten Pläne informiert und eingebunden werden. Hierzu fand am gestrigen Abend ein gemeinsames Gespräch statt.

"Unsere Aufgabe ist es jetzt, den vorliegenden Entwurf städtebaulich als auch gestalterisch abzustimmen", sagt Karsten Scheele-Krogull.

Für die Umsetzung des Projektes ist letztlich ein Bebauungsplan erforderlich, der vom Rat der Hansestadt zu beschließen ist.

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