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 "Mit umfassenden Neuregelungen zu Biomasse, Windkraft und Photovoltaik ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für unsere landwirtschaftlich geprägte Region sehr bedeutsam", weiß der heimische Bundestagabgeordnete Henning Otte (CDU). Nun hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle 2016 auf den Weg ins parlamentarische Verfahren gebracht.

Henning Otte: "Das Fördersystem für erneuerbaren Strom soll von der staatlichen Mengensteuerung auf wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt werden. Um einen kontinuierlichen und effizienten Ausbau zu erzielen, wurde ein einstufiges Referenzertragssystem mit verschiedenen Vorgaben für die einzelnen Sparten entwickelt. Gemäß des Koalitionsvertrages wird eine Steigerung des Anteils der recycelbaren Energien am Stromverbrauch von jetzt ca. 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 angestrebt. Wichtigstes Anliegen der Novelle ist, dass diese Steigerung synchron zum Ausbau der Stromnetze erfolgt, denn schon heute liegen die Kosten für Engpässe beim Transport der erneuerbaren Energien bei 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Insofern muss gerade der Windenergieausbau an Land in Norddeutschland begrenzt werden, bis ausreichende Netzkapazitäten bereitstehen. Die Bereiche Wasserkraft, Geothermie sowie Deponie-, Klär- und Grubengas sind nicht von den Neuregelungen betroffen, weil hier der Wettbewerb zu gering ist."

Für die Onshore-Windkraft soll die Bundesnetzagentur Engpassgebiete festlegen, wo der Zubau auf 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt wird. Um abgeregelten Windstrom in Norddeutschland zu nutzen, wird das Instrument der "zuschaltbaren Lasten" eingeführt. Es soll eine Härtefallregelung geben für Unternehmen, die bis zum EEG 2014 durch die besondere Ausgleichsregelung entlastet waren oder zwischenzeitlich z.B. durch Effizienzmaßnahmen unter die Schwelle von 17 Prozent Stromkostenintensität gefallen sind. Als jährliche Ausschreibungsmenge sind 2.800 Megawatt brutto von 2017 bis 2019 vorgesehen, danach 2.900 Megawatt. "Aufgrund des übermäßig starken Ausbaus an Windenergie in den letzten zwei Jahren muss hier nachgesteuert werden", so Otte. "Das geschieht mit einer Einmal-Degression von fünf Prozent zum 1. Juni 2017 für den Übergangszeitraum 2017 und 2018, in dem noch die Einspeisevergütung gilt. Ferner ist eine Anpassung des atmenden Deckels vorgesehen für den Fall, dass der Zubau über den Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen greift. Was im Gesetzentwurf aber noch fehlt, ist ein vergleichbarer Mechanismus für Windkraft an See, denn diese Energie muss ja auch vom Norden in den Süden transportiert werden. Hier ist zwar ein Systemwechsel geplant, aber erst 2025."

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Für Photovoltaik-Anlagen werden jährlich 600 Megawatt ausgeschrieben, d.h. 200 Megawatt mehr als im EEG 2014. Die Anfang 2015 gestartete Pilotausschreibung für Freiflächenanlagen wird fortgesetzt sowie um Deponien und große Dachanlagen erweitert. Solaranlagen bis 750 Kilowatt fallen unter die Bagatellgrenze und müssen daher nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Für sie gilt weiterhin das Festvergütungssystem mit atmendem Deckel, allerdings werden im Interesse der Marktintegration keine neuen Anlagen mehr gefördert, sobald insgesamt 52 Gigawatt installiert sind.

In der Sparte Biomasse liegt die Bagatellgrenze bei 150 Kilowatt. Ab dieser Menge können sich Neu- und Bestandsanlagen für die Jahre 2017 bis 2019 an der Ausschreibung beteiligen. In den Folgejahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 Megawatt ausgeschrieben. Otte: "Mir liegt unser ländlicher Raum sehr am Herzen! Wir müssen diese wichtige Wertschöpfungsquelle hier erhalten!"

"Die erste Lesung des Gesetzentwurfs wird voraussichtlich Anfang Juli im Bundestag stattfinden", kündigt Otte an. "Mit einer Verabschiedung des neuen EEG ist im Herbst zu rechnen. Bisher sind alle Novellen zum 1. August in Kraft getreten, doch diese Reform ist zum 1. Januar 2017 vorgesehen."

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